Urheberrecht in der Seminarplanung: Raus aus der Tabuzone

Egal um in der Seminarvorbereitung interessante Fundstücke sicherzustellen, oder ob unmittelbar vor Seminarbeginn noch kurzerhand Übungsblätter für die Teilnehmenden vervielfältigt werden sollen, der Kopierer leistet stets treue Dienste. Dass sich viele Trainer und Dozenten dabei in den Grauzonen des Urheberrechts bewegen, ist nach wie vor eine der großen Tabu-Zonen im Dozentenwesen. Obwohl das Urheberrechtsgesetz klare Aussagen trifft, sind diese in der Seminarpraxis alles andere als eindeutig:

  • Für unterschiedliche Bildungsbereiche gelten unterschiedliche Regelungen. Nicht alles, was der Gymnasiallehrer an seiner Schule rechtmäßig tut, ist auch in seiner nebenberuflichen Rolle als Dozent an der Fremdsprachenakademie erlaubt.
  • Kompliziert wird’s dann, wenn Kopien nicht nur analog, sondern auch digital angefertigt werden. Was zur Seminarvorbeitung noch legal ist, verstößt beim Einstellen in eine Online-Lernplattform schnell gegen die Gesetze.
  • Viele Dozentinnen und Dozenten wiegen sich in rechtlicher Sicherheit, weil doch das Kopiergerät im Lehrer- bzw. Dozentenzimmer von der Bildungseinrichtung offensichtlich für’s Kopieren bereitgestellt wird. Letztlich bleiben aber die rechtlichen Konsequenzen stets bei demjenigen, der eine Kopie tätigt.
Screenshot der Website "kopier-regeln.de"

Um mehr Licht in dieses Dunkel zu bringen, hat jetzt der Verband Bildungsmedien begonnen, Aufklärungsarbeit mit einer eigenen Website zu machen: Auf kopier-regeln.de werden Grundsätze des Urheberrechts verständlich dargestelt und oft gestellte Fragen aufgegriffen: Darf ein Dozent aus einem Lehrbuch kopieren? Wenn ja, wie viele Seiten? Gilt an einer Sprachschule und Hochschule dasselbe? Ist das Scannen von Unterrichtsmaterialien eigentlich erlaubt?

Auch wenn die präsentierten Fragen beileibe noch nicht alles abdecken, und auch wenn die meisten Antworten für viele Dozentinnen und Dozenten doch eher “verlagsfreundlich” gehalten sind: Der Verband macht mit diesem Infoportal einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung, raus aus der Heimlichtuerei, hinein ins proaktive Thematisieren von konkreten Seminarsituationen.

Neben dem Urheberrecht sind noch einige weiteren rechtliche Fragen damit verbunden: Verwertungsrechte (z.B. von Seminarergebnissen), Persönlichkeits- und Datenschutzrechte (z.B. bei Seminarprotokollen). Wir, das Team von methodium, bleiben auch hier weiter am Ball.

screenshot_infokarte-tnunterlage

Der Einsatz von Medien ist ein zentraler Bestandteil der didaktischen Seminarplanung. In methoden-kartothek.de haben wir in der Infokarte “Teilnehmerunterlage” die vielfältigen methodischen Varianten beschrieben. Darin finden sich zudem Anregungen, um Medien attraktiv und lernerfreundlich selbst zu gestalten.


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